Barrierefreiheit #KeinbisschenVermessen

Barrierefreiheit unserer Webseite

Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet verfügbare Version der Website https://www.bayern-insider.de/ des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache können Sie hier öffnen. [Hier noch Verlinkung zur Leichten Sprache] 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir arbeiten kontinuierlich daran, unser Webangebot barrierefrei zu gestalten und bestehende Mängel zu beheben.

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über die Digitalisierung (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Die Sprechernamen werden im Video zum Bachelor of Engineering in der Geodäsie eingeblendet, sind jedoch weder in den Untertiteln noch in einer Audiodeskription enthalten.
  • Aktuell wird noch kein Gebärdensprachenvideo angeboten.
  • Informationen zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache werden noch bereitgestellt.
  • In der mobilen Ansicht wird die Grafik „Unsere Werte“ im Reiter „Unsere Werte“ fehlerhaft dargestellt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09. Januar 2026 erstellt. Die Bewertung basiert auf einer Selbstprüfung der öffentlichen Stelle nach dem "BIK BITV-Test und den WCAG 2.2 (Web)".

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter 313ltsg@ldbv.bayern.de

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter 313ltsg@ldbv.bayern.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4
80538 München
Intra-Internet@ldbv.bayern.de

An der Behebung der Stellen, die nicht barrierefrei sind, arbeiten wir.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV 

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
ww.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html